Datenschutzerklärung
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO Die ZMS Cux GmbH, Strichweg 86, 27478 Cuxhaven, Geschäftsführer Matthias Schmidt, erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Sie können unseren Datenschutzbeauftragten unter [email protected] erreichen oder Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
Personenbezogene Daten
Für die Verwendung unserer Kontaktformulare und den Zugang zu unserem geschlossenen Bereich benötigen wir bestimmte Informationen. In keinem Fall werden die erhobenen Daten außerhalb der Wirtschaftsgesellschaft des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen mbH verwendet, verkauft oder anderweitig Dritten weitergegeben. Alle Mitarbeiter sind an diese Bestimmungen gebunden.
Datenspeicherung
Bei der Verwendung unserer Kontaktformulare werden Sie aufgefordert, uns persönliche Daten wie E-Mail und ggf. Name und Adresse zu übermitteln. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, diese Informationen nicht anzugeben. In diesem Fall ist die Wirtschaftsgesellschaft des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen mbH allerdings nicht immer in der Lage, Ihnen die gewünschten Dienstleistungen oder Informationen zur Verfügung zu stellen.
Technisch benötigte Daten
Unser Unternehmen erhebt und speichert automatisch auf unserem Server Log-Files-Informationen, die Ihr Browser an uns übermittelt. Dies sind:
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Wie und von wem werden die Daten genutzt?
Soweit Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, verwenden wir diese für die Beantwortung Ihrer Anfragen, für Zugang und Verwaltung im geschlossenen Bereich und für die technische Administration. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen.
Löschung der gespeicherten Daten
Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.
Auskunft über gespeicherte Daten
Auf Wunsch erhalten Sie unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die die Wirtschaftsgesellschaft des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen mbH über Sie gespeichert hat. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, etwaige Fehler zu berichtigen, zeitlich überholte Informationen auf den neuesten Stand zu bringen oder die gespeicherten Daten löschen zu lassen. Darüber hinaus können Sie eine bereits erteilte Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zahntechniker-Handwerks
1. Allgemeines Aufträge zwischen uns (nachstehend Laboratorium) und unseren Auftraggebern für zahntechnische Leistungen werden nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgeführt. Sie gelten, einmal vereinbart, für die gesamte Geschäftsbeziehung. Dies gilt auch dann, wenn die Bezahlungen nicht durch den Auftraggeber, sondern durch Dritte erfolgen sollen und dies so vereinbart ist. Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. 2. Preise 2.1 Die für die Lieferung maßgeblichen Preise ergeben sich aus der am Tage der Lieferung gültigen Preisliste und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 2.2 Kostenvoranschläge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie beziehen sich auf die am Tag ihrer Ausstellung maßgeblichen Preisliste. Da sie den genauen Endbetrag der Preise nicht berücksichtigen können, sind sie mit einer Toleranz von 10 % des Nettowertes schwankend. Hiermit erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Erweisen sich die Preise als mehr als 10 % vom ursprünglichen Kostenvoranschlag abweichend, so holt das Laboratorium die Zustimmung des Auftraggebers vor Beginn der Arbeiten ein. 2.3 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Änderungen der gesondert zu berechnenden Materialien (wie z.B. Zähne) oder die Verwendung Preisschwankungen unterliegender Materialien (z.B. Edelmetall) zu einer Abweichung der Kosten von den vorhergesehenen Kosten führen kann. Das Laboratorium hat hierauf keinen Einfluss. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden. 3. Lieferzeit, Versand 3.1 Lieferzeiten sind näherungsweise und unverbindlich angegeben. 3.2 Der Lieferung der Leistungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an einen zuverlässigen Spediteur oder Frachtführer auf den Auftraggeber über. 4. Sachmängelhaftung 4.1 Der Auftraggeber hat die Arbeiten unverzüglich nach Empfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. 4.2 Beanstandungen wird er dem Laboratorium unverzüglich, wenigstens aber innerhalb von 10 Tagen, nach deren Feststellung schriftlich anzeigen. Im Falle von Passungenauigkeiten sind zudem die Erstmodelle sowie neue Modelle bzw. Abformungen beizufügen bzw. unverzüglich nachzureichen. 4.3 Der Auftraggeber hat im Falle berechtigter Beanstandungen das Recht auf Nacherfüllung durch Nachlieferung oder Nachbesserung. Das Wahlrecht zwischen diesen liegt beim Laboratorium. Scheitert die gewählte Art der Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist - wobei 3 Nacherfüllungsversuche als angemessen vereinbart werden - so kann der Auftraggeber nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. 5. Schadenersatzansprüche 5.1 Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Laboratoriums auf den vertragstypischen, vorhersehbaren, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter des Laboratoriums oder seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung wegen nur leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. 5.2 Diese Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung oder dem Laboratorium zurechenbare Körper- und Gesundheitsverletzungen. 6. Haftung des Auftraggebers 6.1 Das Laboratorium hat keinen Einfluss auf Qualität der vom Auftraggeber übergebenen Modelle, Abformungen und Unterlagen. Für Fehler in diesen haftet der Auftraggeber. Eine Untersuchungspflicht des Laboratoriums besteht nicht. Erscheinen allerdings Arbeitsunterlagen mangelhaft, so können diese vom Laboratorium unter entsprechendem Hinweis zurückgewiesen werden. 6.2 Der Auftraggeber haftet für die von ihm zur Verfügung gestellten Materialien (z.B. Edelmetall, Zähne, usw.) sowie Zubehörteile (z.B. Fertigteile, Geschiebe, Gelenke, usw.). Misserfolge aufgrund fehlerhafter vom Auftraggeber zur Verfügung gestellter Materialien oder Zubehörteile gehen nicht zu Lasten des Laboratoriums. Das Laboratorium haftet für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber gelieferten Teile mit der Sorgfalt für eigene Angelegenheiten. 7. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehalt 7.1 Rechnungen sind sofort fällig. 7.2 Fällige Zahlungen darf der Auftraggeber nur zurückhalten, wenn der Gegenanspruch, auf den er sein Leistungsverweigerungsrecht stützt, aus dem gleichen Vertragsgegenstand herrührt und unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Ein Aufrechnungsrecht des Auftraggebers besteht nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen. 8. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber Eigentum des Laboratoriums. Der Auftraggeber verwahrt die Ware mit kaufmännischer Sorgfalt für das Laboratorium. Der Auftraggeber erhält die Genehmigung, die Ware im regulären Geschäftsgang zu verarbeiten. 9. Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Laboratoriums. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, so ist der Gerichtsstand ebenfalls am Sitz des Laboratoriums. Anderenfalls gilt der allgemeine Gerichtsstand. 10. Salvatorische Klausel Sollten Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so betrifft dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Teile. Unwirksame Bestimmungen, so wird bereits jetzt vereinbart, werden durch wirksame ersetzt.